Eigentümergemeinschaft darf abwinken
(OVB) Ein Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus hatte eine, wie er meinte, tolle Idee: Er ließ sich in seinen eigenen vier Wänden nachträglich eine so genannte Trittschalldämpfung einbauen und versuchte, die restlichen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft an den nicht unerheblichen Kosten zu beteiligen. Aber auf diesem Ohr waren die Nachbarn im Mehrfamilienhaus ziemlich taub. Doch der wackere Wohnungseigner scheute auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht, um die restlichen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft dennoch zur Kasse zu bitten. Allerdings zog er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle ebenfalls den Kürzeren. Entscheidung unter dem Aktenzeichen 4 W 4/05: Der Eigentümer muss die Kosten für die Ausstattung seiner Wohnung mit einer Trittschalldämpfung ganz allein tragen.