Kredit im Netz

June 17, 2007

Eigentümergemeinschaft darf abwinken

Filed under: Private Krankenversicherung — admin @ 7:44 am

(OVB) Ein Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus hatte eine, wie er meinte, tolle Idee: Er ließ sich in seinen eigenen vier Wänden nachträglich eine so genannte Trittschalldämpfung einbauen und versuchte, die restlichen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft an den nicht unerheblichen Kosten zu beteiligen. Aber auf diesem Ohr waren die Nachbarn im Mehrfamilienhaus ziemlich taub. Doch der wackere Wohnungseigner scheute auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht, um die restlichen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft dennoch zur Kasse zu bitten. Allerdings zog er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle ebenfalls den Kürzeren. Entscheidung unter dem Aktenzeichen 4 W 4/05: Der Eigentümer muss die Kosten für die Ausstattung seiner Wohnung mit einer Trittschalldämpfung ganz allein tragen.

No Comments »

No comments yet.

RSS feed for comments on this post. TrackBack URL

Leave a comment

Powered by WordPress