Kredit im Netz

June 17, 2007

Erst genau hinhören, dann kaufen

Filed under: Berufsunfähigkeitsversicherung — admin @ 7:43 am

OVB) Trotz aller Begeisterung für die tatsächliche oder auch nur vermeintliche Traumimmobilie – als Käufer sollte man sich das Objekt schon sehr genau anschauen. Vor allem aber auch sorgfältig hinhören. Diese Empfehlung resultiert aus einer Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Bamberg unter dem Aktenzeichen 6 U 3/04. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger vor einiger Zeit ein Eigenheim erworben. Schon bald stellte sich aber heraus, dass die Lage der Immobilie doch nicht ganz so ruhig war, stattdessen eine erhebliche Lärmbelästigung herrschte. Der Käufer sah sich vom Vor-Eigentümer getäuscht, weil dieser ihn nicht auf den Lärm aus der Umgebung hingewiesen hatte. Deshalb forderte der Käufer eine Auflösung des Kaufvertrags. Der Verkäufer weigerte sich und bekam vor dem OLG Bamberg recht. Die Lärmquellen, so die Begründung der OLG-Juristen, seien gut erkennbar gewesen. Der Verkäufer hätte nicht eigens darauf hinweisen müssen. Deshalb blieb in punkto Kaufvertrag alles beim alten.

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