Kredit im Netz

June 17, 2007

Sind Schönheitsreparaturen überhaupt nötig?

Filed under: Berufsunfähigkeitsversicherung — admin @ 7:41 am

(OVB) Wer als Vermieter auf Nummer sicher gehen will, legt seinem künftigen Mieter einen so genannten Formularmietvertrag vor. Dies ist ein Standardpapier, in dem alles Wichtige – bisweilen nur vermeintlich rechtlich völlig korrekt – drin steht. Solche Formularmietverträge aber dürfen den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Diese Einschätzung resultiert aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 361/03. Sofern in einem Formularmietvertrag von vorn herein regelmäßige Schönheitsreparaturen gefordert werden, ist dies nicht grundsätzlich rechtens. Stattdessen vertritt der BGH die Überzeugung, dass der Mieter eine Chance haben sollte, seinem Hauswirt nachzuweisen, dass eine geforderte Schönheitsreparatur überhaupt nicht erforderlich ist. Eben weil die Wohnung gleichsam noch wie neu aussieht. Forderung des BGH: Ein Formularmietvertrag muss einen solchen Passus bzw. Hinweis vorsehen. Falls das Regelwerk diesen Hinweis nicht enthält, ist die gesamte im Vertrag enthaltene Renovierungsklausel nicht rechtens. In einem solchen Fall ist der Mieter noch nicht einmal dazu verpflichtet, beim Auszug die ansonsten erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen.

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