Terrasse zählt nicht zur Wohnfläche
(OVB) Eine Außenterrasse darf nicht komplett der Fläche einer Mietwohnung hinzugerechnet werden. So lautet die Kernaussage eines Urteils vom Landgericht (LG) Rostock unter dem Aktenzeichen 1 S 2/04. Im vorliegenden Fall war im Mietvertrag von 125 Quadratmetern Wohnfläche die Rede. Der Eigentümer hatte dabei aber eine Außenterrasse von mehr als zehn Quadratmetern Fläche hinzugerechnet. Durfte er allerdings nicht, entschied das Rostocker Landgericht, nachdem der Mieter die vereinbarte Miete um gut zehn Prozent gekürzt hatte.