Kredit im Netz

June 17, 2007

Viel kleiner als vereinbart

Filed under: Versicherungen — admin @ 7:44 am

(OVB) Der Erwerb eigener vier Wände ist, zumal für junge Familien, oft das größte Abenteuer im ganzen Leben, besonders aber die wichtigste und auch weitest reichende Investition. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle. Etwa die Wertbeständigkeit eines Eigenheims, die vor finanziellen Einbußen aufgrund inflationärer Tendenzen schützt. Die eigenen vier Wände als Variante der privaten Altersvorsorge, weil mietfreies Wohnen so gut ist wie eine Extra-Rente. Aber auch emotionale Faktoren wie Unabhängigkeit und Platz haben eine besondere Bedeutung. Und da kann es passieren, dass man anfangs – eben aufgrund der überwältigenden Gefühle – auf die Fakten nicht so genau schaut. Umso größer ist später die Verärgerung, sobald gewisse Unzulänglichkeiten auffallen. Und umso ärgerlicher ist die ganze Angelegenheit, sobald es dabei nicht um Wohneigentum, sondern um gemietete vier Wände geht. Dies zeigt eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 295/03. Folgender Fall lag dem Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts zugrunde: Vor rund sechs Jahren hatte eine mehrköpfige Familie zur Miete ein Reihenhaus bezogen. Laut Mietvertrag sollte dieses rund 126 Quadratmeter Wohnfläche haben. Einige Zeit später allerdings beschlich die Mieter das ungute Gefühl, dass das Haus in Wirklichkeit doch deutlich kleiner sei als vertraglich angegeben. Man maß nach und kam auf nur 106 Quadratmeter. Das Mieter-Ehepaar war derart verärgert, dass es den Mietvertrag fristlos kündigte und für die restliche Zeit dem Eigentümer die Mietzahlung verweigerte. Auf die gesamte Mietzeit verteilt hätte diese Zahlungsverweigerung eine Mietminderung von gut zehn Prozent betragen. Naturgemäß war der Hauswirt alles andere als erfreut und zog vor Gericht. Der BGH gab dem Mieter unter dem oben genannten Aktenzeichen Recht. Grundsätzliche Aussage: Sobald die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent unter jener liegt, die im Mietvertrag genannt wurde, durfte die Miete einseitig, nämlich durch den Mieter, reduziert werden.

No Comments »

No comments yet.

RSS feed for comments on this post. TrackBack URL

Leave a comment

Powered by WordPress