Zumutung für den Mieter oder nicht?
(OVB) Kein Zweifel, Altbauwohnungen haben Charme. Dies wissen immer mehr Mieter zu schätzen. Zugleich muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass solche Wohnungen nicht unbedingt auf dem aktuellen technischen Stand sind. Zoff zwischen Mietern und ihren Hauswirten ist deshalb programmiert. Um einen solchen Streit ging es in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 281/03. Der Mieter hatte über eine aus seiner Sicht völlig unzureichende Wohnungsqualität geklagt und versucht, eine Mietminderung durchzudrücken. Konkret ging es um ein nervig knarrendes Parkett sowie ziemlich katastrophale elektrische Installationen. Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts unter dem oben genannten Aktenzeichen: In Altbauwohnungen ist knarrendes Parkett üblich, muss deshalb vom Mieter akzeptiert werden. Zum Ausgleich aber muss der Vermieter dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen modernen Standards entsprechen. Falls nicht, muss für Abhilfe gesorgt werden. Sanften Druck können Mieter auf ihre Hauswirte durch eine Mietminderung ausüben.