Kredit im Netz

June 17, 2007

Sind Schönheitsreparaturen überhaupt nötig?

Filed under: Berufsunfähigkeitsversicherung — admin @ 7:41 am

(OVB) Wer als Vermieter auf Nummer sicher gehen will, legt seinem künftigen Mieter einen so genannten Formularmietvertrag vor. Dies ist ein Standardpapier, in dem alles Wichtige – bisweilen nur vermeintlich rechtlich völlig korrekt – drin steht. Solche Formularmietverträge aber dürfen den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Diese Einschätzung resultiert aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 361/03. Sofern in einem Formularmietvertrag von vorn herein regelmäßige Schönheitsreparaturen gefordert werden, ist dies nicht grundsätzlich rechtens. Stattdessen vertritt der BGH die Überzeugung, dass der Mieter eine Chance haben sollte, seinem Hauswirt nachzuweisen, dass eine geforderte Schönheitsreparatur überhaupt nicht erforderlich ist. Eben weil die Wohnung gleichsam noch wie neu aussieht. Forderung des BGH: Ein Formularmietvertrag muss einen solchen Passus bzw. Hinweis vorsehen. Falls das Regelwerk diesen Hinweis nicht enthält, ist die gesamte im Vertrag enthaltene Renovierungsklausel nicht rechtens. In einem solchen Fall ist der Mieter noch nicht einmal dazu verpflichtet, beim Auszug die ansonsten erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen.

Zumutung für den Mieter oder nicht?

Filed under: Baufinanzierung — admin @ 7:41 am

(OVB) Kein Zweifel, Altbauwohnungen haben Charme. Dies wissen immer mehr Mieter zu schätzen. Zugleich muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass solche Wohnungen nicht unbedingt auf dem aktuellen technischen Stand sind. Zoff zwischen Mietern und ihren Hauswirten ist deshalb programmiert. Um einen solchen Streit ging es in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 281/03. Der Mieter hatte über eine aus seiner Sicht völlig unzureichende Wohnungsqualität geklagt und versucht, eine Mietminderung durchzudrücken. Konkret ging es um ein nervig knarrendes Parkett sowie ziemlich katastrophale elektrische Installationen. Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts unter dem oben genannten Aktenzeichen: In Altbauwohnungen ist knarrendes Parkett üblich, muss deshalb vom Mieter akzeptiert werden. Zum Ausgleich aber muss der Vermieter dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen modernen Standards entsprechen. Falls nicht, muss für Abhilfe gesorgt werden. Sanften Druck können Mieter auf ihre Hauswirte durch eine Mietminderung ausüben.

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