Ohne Vergleiche findet niemand den geeigneten Kredit
Wie bei jeder finanziellen Transaktion, auch sollte derjenige, der einen Kredit benötigt, nicht auf wichtige Vergleiche verzichten.
So muss man sich vor Augen führen, dass die wichtigen Konditionen für den gängigen Ratenkredit nicht einzig und allein vom Nominalzins bestimmt werden, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr auf den Kreditnehmer zukommt, die von Bank zu Bank stark variieren kann.
Wer sich einen Überblick verschaffen will, muss die gewünschte Kreditsumme, die Laufzeit, den Nominalzinssatz sowie die Bearbeitungskosten zusammen fassen, um den effektiven Jahreszins wie auch die Höhe der Raten bestimmen zu können. Erst wenn man all diese Daten an der Hand hat, können objektive Vergleiche unternommen werden, um von den günstigsten Konditionen profitieren zu können.
Doch gerade die Höhe der Bearbeitungsgebühr sorgt bei vielen künftigen Kreditnehmern für Unsicherheiten. Schließlich beinhaltet ein Kredit mit beispielsweise einem Nominalzinssatz von 8 Prozent und einer zweiprozentigen Bearbeitungsgebühr eine andere Effektivverzinsung, als vergleichsweise ein Kredit, der mit einem Nominalzinssatz von zehn Prozent ausgestattet ist und auf eine Bearbeitungsgebühr verzichtet. Wer annimmt, dass beide Ratenkredite eine Effektivverzinsung von zehn Prozent haben, liegt völlig falsch. Schließlich fällt die Bearbeitungsgebühr lediglich beim Vertragsabschluss an und muss demnach nur einmal gezahlt werden, während Zinsen über die gesamte Laufzeit entrichtet werden müssen.
Um dem Kunden ein gewisses Maß an Sicherheit und die Möglichkeit eines Vergleichs zu bieten, sind Banken grundsätzlich dazu verpflichtet, nach der sogenannten Preisangabenverordnung die Höhe der Effektivverzinsung anzugeben.
Alle Kosten, die in Verbindung mit einem Kredit stehen, fließen in den Effektivzins ein. Fällt dieser niedrig aus, kann der Kunde davon ausgehen, einen günstigen Kredit “erwischt” zu haben. Als Vergleichskriterium ist der Effektivzins unverzichtbar.