Welche Unterlagen sind für eine Baufinanzierung erforderlich?
Um ein Baudarlehen zu erhalten, müssen viele Unterlagen und Nachweise bei der Bank eingereicht werden. Nur so kann die Bank die Kreditwürdigkeit eines Kunden – auch Bonität genannt – einschätzen und das Finanzierungsobjekt bewerten. Gerade die Planung einer Finanzierung trägt bei der Aufnahme eines Immobilienkredits eine fundamentale Bedeutung. Zur Ermittlung des Eigen- und Fremdkapitals werden die Gesamtkosten berechnet. Eine genaue Planung hilft, Nachfinanzierungen oder gar Schuldenfallen durch Überschreitung der Baukosten zu vermeiden. Denn eben diese Überschreitung zieht hohe Zinsen nach sich. Aufgrund dessen ist es unabdingbar zunächst eine Aufstellung aller erforderlichen Arbeiten zu unternehmen. Dabei muss ein Kostenvoranschlag der Handwerker eingeholt werden, um die Kosten pro Position ermitteln zu können. Falls ein Architekt am Bau beteiligt ist, kann dieser die Listung der Kosten übernehmen.
Als erstes ermittelt die Bank die Bonität eines Kunden. Sie zeigt auf, ob der Kreditnehmer die monatlichen Belastungen aus der Kredittilgung auch durch sein Einkommen überhaupt tragen kann. Als Belege oder Unterlagen werden dazu die letzten drei Gehaltsbescheinigungen sowie der Steuerbescheid aus dem letzten Jahr eingefordert. So kann die Bank außergewöhnliche Belastungen des Einkommens erkennen. Daher muss der potenzielle Kreditnehmer alle regelmäßigen Belastungen pro Monat bei der Bank angeben, wie zum Beispiel Ausgaben für Versicherungen oder aber auch Unterhalt, etc. Selbstverständlich reicht eine mündliche Nennung nicht aus. Um Sicherheit zu haben, fordert die Bank zumeist Kontoauszüge ein, die diese Aussagen belegen sollen und etwaige Abweichungen kenntlich machen. So werden auch Vermögen und Verbindlichkeiten geradewegs erkannt und können nicht verschleiert werden.
Damit das Kreditangebot auch einen Rahmen erhält, muss die Bank den Verkehrswert des Hauses ermitteln. Als Verkehrswert wird der tatsächliche Wert der Immobilie ermittelt, für den diese derzeit auf dem Markt zu haben ist. Berechnet wird der Verkehrswert aus dem Bodenwert plus dem Wert des Grundstückes sowie dem Wert des Gebäudes (Sachwert). Hierzu werden wieder verschiedene Unterlagen notwendig, wie der Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate), der Lageplan, welcher den Standort des Hauses zeigt, und die Grundrisszeichnung der Immobilie. Nicht beim Kauf einer Immobilie, wohl jedoch beim Neubau eines Hauses ist sowohl die Genehmigung des Bauamtes als auch der Bauplan für das neu zu errichtende Gebäude ebenfalls erforderlich.