Kredit im Netz

August 6, 2008

Versicherungsvergleich ist wertvoll

Filed under: Versicherungen — Redakteur @ 5:22 am

Ob sich jetzt gegen die Gefahren abgesichert werden soll ,die einem Menschen im täglichen leben zustoßen können. Oder eine Versicherung für das Automobil. Ohne Versicherung geht nicht viel in unserer Gesellschaft. Wenn wir mal ehrlich sind , Versicherungen sind doch was sinnvolles und hilfreiches.
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May 6, 2008

Versicherungsvergleich für jedermann

Filed under: Versicherungen — Redakteur @ 8:01 am

Es gibt eigentlich nichts gegen das man sich in Deutschland nicht versichern kann. Eine Versicherung wird immer mal benötigt. Besteht bedarf daran das eine neue Versicherung abgeschlossen werden sollte, weil diese benötigt wird tut man unter normalen Umständen Angebote gegenüberstellen. Man tut ja auch eine Geldanlage vergleichen bevor eine entsprechende Investition getroffen wird. Bei der Vielzahl von Angeboten auf dem Markt ,auch im Versicherungsbereich sollten immer Vergleiche eingeholt werden.
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May 5, 2008

Vergleich von Versicherungen

Filed under: Versicherungen — Redakteur @ 5:41 am

Ob sich jetzt gegen die Gefahren abgesichert werden soll ,die einem Menschen im täglichen leben zustoßen können. Oder eine Versicherung für das Automobil. Ohne Versicherung geht nicht viel in unserer Gesellschaft. Wenn wir mal ehrlich sind , Versicherungen sind doch was sinnvolles und hilfreiches. Wer möchte schon für einen Schaden aufkommen der unachtsam einem Dritten zugefügt wurde.

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June 17, 2007

Viel kleiner als vereinbart

Filed under: Versicherungen — admin @ 7:44 am

(OVB) Der Erwerb eigener vier Wände ist, zumal für junge Familien, oft das größte Abenteuer im ganzen Leben, besonders aber die wichtigste und auch weitest reichende Investition. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle. Etwa die Wertbeständigkeit eines Eigenheims, die vor finanziellen Einbußen aufgrund inflationärer Tendenzen schützt. Die eigenen vier Wände als Variante der privaten Altersvorsorge, weil mietfreies Wohnen so gut ist wie eine Extra-Rente. Aber auch emotionale Faktoren wie Unabhängigkeit und Platz haben eine besondere Bedeutung. Und da kann es passieren, dass man anfangs – eben aufgrund der überwältigenden Gefühle – auf die Fakten nicht so genau schaut. Umso größer ist später die Verärgerung, sobald gewisse Unzulänglichkeiten auffallen. Und umso ärgerlicher ist die ganze Angelegenheit, sobald es dabei nicht um Wohneigentum, sondern um gemietete vier Wände geht. Dies zeigt eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 295/03. Folgender Fall lag dem Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts zugrunde: Vor rund sechs Jahren hatte eine mehrköpfige Familie zur Miete ein Reihenhaus bezogen. Laut Mietvertrag sollte dieses rund 126 Quadratmeter Wohnfläche haben. Einige Zeit später allerdings beschlich die Mieter das ungute Gefühl, dass das Haus in Wirklichkeit doch deutlich kleiner sei als vertraglich angegeben. Man maß nach und kam auf nur 106 Quadratmeter. Das Mieter-Ehepaar war derart verärgert, dass es den Mietvertrag fristlos kündigte und für die restliche Zeit dem Eigentümer die Mietzahlung verweigerte. Auf die gesamte Mietzeit verteilt hätte diese Zahlungsverweigerung eine Mietminderung von gut zehn Prozent betragen. Naturgemäß war der Hauswirt alles andere als erfreut und zog vor Gericht. Der BGH gab dem Mieter unter dem oben genannten Aktenzeichen Recht. Grundsätzliche Aussage: Sobald die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent unter jener liegt, die im Mietvertrag genannt wurde, durfte die Miete einseitig, nämlich durch den Mieter, reduziert werden.

Schadenersatz wegen fehlender Schönheitsreparaturen

Filed under: Versicherungen — admin @ 7:42 am

(OVB) Ein positives Urteil für alle Haus- und Wohnungsbesitzer, die ihr Eigentum vermieten, kommt vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 378/03. Kernaussage der Entscheidung: Sofern sich Vermieter und Mieter bei Vertragsabschluss schriftlich auf bestimmte Schönheitsreparaturen geeinigt haben und der Mieter diese bei Auszug nicht durchführt, hat der Eigentümer Anspruch auf Schadenersatz. Im vorliegenden Fall war der Mieter einfach ausgezogen, ohne die zuvor abgesprochenen Schönheitsreparaturen zu erledigen. Diese Nachlässigkeit war der Wohnung ziemlich deutlich anzusehen. Am meisten störte den Hauswirt, dass die Räume stark abgenutzt waren. Deshalb ließ er – zunächst auf eigene Kosten – sein Eigentum wieder in Schuss bringen, verlangte aber kurz danach Schadenersatz von seinem vorherigen Vertragspartner. Zu recht entschied das höchste deutsche Zivilgericht unter dem oben genannten Aktenzeichen.

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