Private Krankenversicherung
Welche Faktoren bestimmen die Beitragshöhe?
Unabhängig vom jeweiligen Einkommen gestaltet sich die Beitragshöhe in einer privaten Krankenversicherung. Vielmehr richtet sich diese nach dem Alter, dem Geschlecht, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand des Antragstellers.
Grundsätzlich gilt: wer mehr von seiner Versicherung verlangt, muss auch höhere Beiträge leisten.
So wie in der gesetzlichen Versicherung auch, muss der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung zahlen; allerdings gilt diese Regelung nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze.
Grundsätzlich greift bei einer Privaten das Kostenerstattungsprinzip. Der versicherte Arbeitnehmer gilt dann als Vertragspartner von Krankenhäusern und Ärzten und muss die anfallenden Rechnungen bis zu den vertraglich vereinbarten Grenzen selber bezahlen. Je höher dieser Selbstbehalt veranschlagt ist, desto niedriger gestalten sich die monatlichen Beiträge.
Zu den Grundsätzen einer Versicherung in einer Privaten gehört, dass vor Vertragsabschluss eine persönliche Krankengeschichte vorgelegt werden muss. Sollten in der Vergangenheit schwerwiegende Erkrankungen vorgelegen haben, muss der Antragsteller davon ausgehen, dass der Tarif auch höher ausfallen wird. Jedoch behält der einmal festgelegte Tarif dauerhaft seine Gültigkeit und einmal getroffene Vereinbarungen können dann vom Versicherer nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher muss man davon ausgehen, dass genauestens vor dem Vertragsabschluss überprüft wird.
Nicht mehr in eine private Krankenversicherung können diejenigen wechseln, die eine lange Krankengeschichte haben und älter sind als 55 Jahre.
Ein deutlich erweitertes Leistungsspektrum einer Privaten im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung muss allerdings auch bezahlt werden und ist nicht zum Nulltarif erhältlich.
Zu den exklusiven Leistungen gehört unter anderem die freie Wahl unter allen Ärzten und Chefärzten, ein unproblematischer Arztwechsel ohne Überweisung, Erstattung von Behandlungskosten im Ausland und die Erstattung von notwendigen Medikamenten.
Wer von der Privaten weniger Leistungen in Anspruch nehmen will, kann auch den günstigen Basistarif wählen, der dem Standard für gesetzliche Krankenversicherungen entspricht.
Eine „Belohnung“ der besonderen Art wartet auf den Versicherten, der keine weiteren Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nimmt, oder wenn lediglich Behandlungskosten anfallen, die durch den Selbstbehalt abgedeckt werden.
Mit diesem Bonus- System können jährlich mehrere Hundert Euro eingespart werden.
Im Vorfeld sollte sich das zukünftige Mitglied auch über diese Möglichkeit informieren und Versicherungsvergleiche unternehmen, um von den günstigsten Konditionen profitieren zu können.
[…] Arbeitnehmer ab der siebten Krankheitswoche nur noch 70% des Bruttoarbeitslohns erhalten, zahlt die private Krankenversicherung weiterhin den vollen Nettolohn und das ohne zeitliche Begrenzung. Von den 70%, die die gesetzliche […]
Pingback by Vergleiche zwischen den Krankenversicherungen — September 8, 2007 @ 9:35 am
[…] gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht oder nur ansatzweise übernommen, während die private Krankenversicherung dort vollständig bezahlt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen nur das, was […]
Pingback by Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung - Z-Infos Artikelverzeichnis — September 14, 2007 @ 2:37 am